Presse
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InnerWheel-Club spendet der Haander Tafel
Während sich die ihre Männer Lebensgefährten oder Väter im Rotary Club Hilden-Haan engagieren, sind die Frauen, bzw. Töchter automatisch Mitglied im Inner-Wheel-Club.
Das Ziel beider Vereinigungen ist das Gleiche: Sie wollen Gutes tun.
Im Rahmen ihres Engagements sammeln allein die Damen 3.000 bis 4.000 EUR jährlich, die sie für soziale Projekte spenden.
Lesen Sie hier die Presseartikel.
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Haus- und Grund zu Grundsteuererlass
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Vortrag "Generationswechsel" bei der Sparkasse HRV
Hier können Sie den Vortrag als pdf-Datei downloaden. [112 KB]
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Höhere Steuern bei Erbschaften?
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Immobilien jetzt verschenken
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Die Kunst bittet zur Kasse
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Grundsteuer beschäftigt wieder Gerichte
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Holen Sie sich zuviel gezahlte Steuer zurück
Quelle: Berliner Morgenpost
Sonntag, 1. Juni 2008 23:59 - Von Patrick Mönnighoff
Gerade bei Sparern und Spekulanten greift der Fiskus immer stärker zu. Und obwohl die Abgeltungssteuer erst 2009 in Kraft trifft, wirken die ersten Änderungen schon jetzt.
Gerade bei Sparern und Spekulanten greift der Fiskus immer stärker zu. Und obwohl die Abgeltungssteuer erst 2009 in Kraft tritt, wirken die ersten Änderungen schon jetzt.
Wenn es um die Rendite des eigenen Portfolios geht, nehmen es viele Anlegersehr genau: Sie kritisieren Managementgebühren von Fondsgesellschaften, studieren Zeitungen und Börsenbriefe, diskutieren mit Freunden und Bekannten die Chancen an den Märkten und verfolgen möglichst im Stundentakt die Börsenkurse im Internet. Trotz dieser Mühen vernachlässigen die meisten Investoren jedoch eins: die drohende Steuerlast.
Denn der Fiskus schlägt bei Einnahmen aus Kapitalvermögen auch in diesem Jahr wieder ordentlich zu. Um die Abgabenlast aber trotzdem möglichst gering zu halten, müssen die Steuerpflichtigen beim Ausfüllen der Formulare auf etliche Kleinigkeiten achten. Gerade die Besteuerung der Einkünfte auf Kapitalvermögen ist kompliziert. "Anleger sollen ihre Steuererklärung daher in diesen Punkten mit besonders viel Vorsicht ausfüllen", sagt Reiner Rügamer, Steuerberater in Düsseldorf.
Kursgewinne
Ist die Trennung - wie beispielsweise bei einem gemischten Depots - nicht direkt möglich, müssen die jeweiligen Anteile geschätzt werden.
Kursgewinne aus Aktiengeschäften, die steuerlich unter private Veräußerungsgeschäfte fallen und daher nicht in der Anlage KAP, sondern in der Anlage SO aufgeführt werden, sind sogar komplett von der Steuer befreit - zumindest solange der Anleger die Aktie länger als zwölf Monate gehalten hat. Diese so genannte Spekulationsfrist gilt noch bis zum Inkrafttreten der Abgeltungssteuer Anfang 2009.
Wer sich vorher von seinen Papieren trennt, muss prinzipiell immer zahlen. Wichtig ist dabei jedoch, dass auch für diese Geschäfte eine Freigrenze von 511 Euro gilt. Erst wenn durch private Veräußerungsgeschäfte in dem betreffenden Kalenderjahr mehr verdient wird, müssen die Einnahmen versteuert werden - dann allerdings vom ersten Euro an.
Entscheidend ist dabei der persönliche Einkommensteuersatz. Dieser liegt momentan zwischen 15 und 45 Prozent, plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.
Doch auch hier gibt es Auswege: Wer etwa im Jahr zuvor mit seinen Anlagen Miese gemacht hat, kann diese auch in der Zukunft anrechnen und damit die neu angefallenen Gewinne drücken.
Anders als bei anderen Einkunftsarten können die Verluste jedoch nur mit Gewinnen derselben Art verrechnet werden. Hat ein Steuerpflichtiger beispielsweise mit seinen Aktiengeschäften kräftige Spekulationsverluste verbucht, gleichzeitig aber Gewinne aus der Vermietung einer Wohnung erzielt, kann er diese nicht miteinander verrechen.
Völlig auf sich gestellt ist der Anleger bei dem Ausfüllen der entsprechenden Anlagen jedoch nicht. Immerhin wird in den Jahresbescheinigungen der Banken bereits vorgegeben, wo die einzelnen Einnahmen eingetragen werden müssen.
"Bei komplizierten Gestaltungen wie etwa den stillen Beteiligungen helfen diese Bescheide aber nicht weiter", sagt Wolfgang Heiliger, Steuerberater aus Hilden.
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Engagement für Kinder
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Bericht der Berliner Morgenpost
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Spende an den Kinderschutzbund
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In Sachen Grundsteuer
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Klage gegen Grundsteuer verfassungswidrig?
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Einspruch einlegen gegen Grundsteuerbescheide
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Kritik an der Erhöhung der Strassenbaubeiträge


















