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Unternehmenssteuerreform

 

Eine Zusammenfassung

I. Welche Ziele hat die Bundesregierung mit der Unternehmensteuerreform 2008 verfolgt? Warum diese Reform?

Mit der Unternehmenssteuerreform wurden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
- Internationale Wettbewerbsfähigkeit
- Erhöhung der Standortattraktivität
- längerfristige Sicherung des deutschen Steuersubtrats
- Rechtsformneutralität

II. Welche Maßnahmen wurden im Einzelnen geschlossen:

Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz werden folgende Änderungen erfolgen:

III. Wurden die Ziele Ihrer Meinung nach erreicht?
Die bisherigen Berechnungen ergeben eine Verbesserung im internationalen Steuerbelastungsvergleich. Die Verbesserung ist allerdings so geringfügig, dass bezweifelt werden darf, ob sich international tätige Unternehmen hierdurch beeindrucken lassen. Schließlich prüfen diese Unternehmen, nicht, ob sie sich im 10. oder 14. besten Land niederlassen, sondern man schaut nach den vorderen Plätzen einige ehemalige Ostblockländer und selbst die Niederlande deutlich vor der Bundesrepublik
Außerdem sind insbesondere die Regelungen der Gegenfinanzierung derart komplex und schwierig, dass international tätige Unternehmen alleine schon hierdurch abgeschreckt werden.
Auch die Rechtsformneutralität wird i nicht erreicht. Alle Unterschiede in der Gewinnermittlung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften bleiben bestehen. Der Versuch, eine Rechtsformneutralität zu schaffen, setzt erst zum letztmöglichen Zeitpunkt – beim anzuwendenden Steuertarif an. Dadurch wird es immer erhebliche Unterschiede zwischen den Rechtsformen geben.

Sinnvoller wäre es gewesen, das Körperschaftsteuerrecht auf Personenunternehmen zu übertragen, als ein eigenes System im Einkommensteuerrecht zu schaffen.

Die Reform leidet wir auch schon vorangegangenen Reformen daran, dass man keinem vorgegebenen Steuersystem mehr folgt. Es gibt
immer mehr politische Vorgaben, und diese nun auch noch aus zwei verschiedenen Richtungen, die man versucht durch die Besteuerung zu erfüllen. Dabei werden grundlegende Prinzipien wie das Prinzip nach der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit vernachlässigt. Dadurch werden die Regelungen immer komplizierter und unverständlicher, dabei, oder vielleicht auch dadurch aber nicht besser und nicht gerechter.

IV. Können Sie trotz der beschriebenen Schwierigkeiten einige Tipps für die Zukunft geben:

Ja: in jedem Fall sollte schon jetzt folgendes beachtet werden Rechtsformwahl prüfen Finanzierungsstrukturen prüfen (Ersatz von Eigen- durch Fremdkapital oder umgekehrt, Planung der Grenze von 1 Mio. für die Zinsschranke (Gewinn, Zinsen, AfA) Planung der neuen Hinzurechungen bei der Gewerbesteuer (Freibetrag 100.000 Euro) Investitionen noch in diesem Jahr (wg. der degressiven Abschreibungen und den Veränderungen bei geringwertige Wirtschaftgütern GWG – AfA) Machen Sie einen Depotcheck wg. der Abgeltungssteuer und der Einbeziehung der Veräußerungsgewinne, Anlagen in Anleihen und Rentenfonds werden attraktiver Bei back – to – back Finanzierungen prüfen, ob die Banken getrennt werden können. Wenn ein GmbH-Mantel mit Verlustvorträgen vorhanden ist und übertragen werden soll, ist Handlungsbedarf angesagt, da die neue Mantelkaufregelung vorgetragene Verluste untergehen lässt. Entnahme von Altrücklagen prüfen – wegen der Verwendungsfiktion bei der Ausschüttung thesaurierter Gewinne kann es günstiger sein, Rücklagen aus den Jahren bis 31.12.2007 auch schon in 2007 zu entnehmen- Prüfen Sie, ob Altgewinn in einer GmbH ausgeschüttet werden müssen – wegen der veränderten Besteuerung auf der Gesellschafterebene

Dieses Interview erscheint in Ausschnitten in dem neuen e – newsletter Gulfinside (www.gulfinside.de), dem einzigen deutschsprachigen Newsletter mit Informationen für die Golf – Region.

Hilden, den 14.09,2007
Dipl. Kfm.
Wolfgang Heiliger
Steuerberater


Diese Ausführungen sind sorgfältig recherchiert. Dennoch wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Alleine die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfes zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit unterschiedlichen Rechtsständen birgt eine große Fehlerquelle. Darüber hinaus sind verschiedene Vorschriften derart kompliziert, dass Verwaltungsanweisungen und vielfältigste Gerichtsverfahren abgewartet werden müssen. Außerdem wird mit der Annahme dieses Aufsatzes kein Beratungsverhältnis begründet.

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