Pendlerpauschale ist verfassungswidrig
Pendlerpauschale
Vermutlich haben es alle schon gehört oder gelesen: die Begrenzung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig – und zwar rückwirkend ab dem 01.01.2007.
Nun aber stellt sich die Frage, wie geht es weiter?
Hierbei sind verschiedene Fallkonstellationen zu unterscheiden:
1. Sie haben die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle in der Steuererklärung 2007 angesetzt. Diese wurden aber für die ersten 20 Kilometer nicht anerkannt. In diesem Fall werden die Steuerbescheide voraussichtlich, soweit wir heute wissen, von Amts wegen geändert.
2. Sie haben die Kosten in der Steuererklärung nicht aufgeführt. In diesem Fall ist zu prüfen, ob der Steuerbescheid vorläufig ergangen ist oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Auch in diesen Fällen werden die Steuerbescheide voraussichtlich von Amts wegen korrigiert.
Sollte der Steuerbescheid aber endgültig sein, können Sie von dem Urteil nur für 2008 profitieren.
3. Sie haben bis 2006 Fahrtkostenerstattungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle von Ihrem Arbeitgeber erhalten bzw. als Arbeitgeber an die Mitarbeiter gezahlt. Hier beginnen die Probleme, die nur noch mit erheblichem Aufwand im Einzelfall zu lösen sind.
Insgesamt werden hier volkswirtschaftliche Schäden durch die nun notwendigen „Reparaturen“ verursacht, die aus unserer Sicht unverantwortlich sind.
Falls Sie weitere Informationen wünschen oder konkrete Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an!










