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Wolfgang Heiliger - Steuerberater

Ein Steuerberatungsbüro mit Kompetenzen für alle Fälle

Herzlich Willkommen

wir freuen uns über Ihren Besuch und die Möglichkeit, das umfangreiche Service- und Leistungsangebot der Steuerkanzlei Wolfgang Heiliger vorstellen zu können.

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Lernen Sie uns kennen

Vertrauen ergibt sich aus gemeinsamen Erfahrungen. Dafür muss man sich zunächst einmal kennen.
Um Ihnen den Weg so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir Interessenten ein kostenloses Erstgespräch an. Hier steht nach dem persönlichen Kennenlernen Ihre Ausgangssituation und Ihre Ziele und Wünsche in Bezug auf unsere Beratungsleistung im Mittelpunkt.

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-- Aktuell informiert --

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Absetzbarkeit von Arbeitszimmern (BMF)

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zur Absetzbarkeit von Arbeitszimmern nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Stellung genommen.

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Ferienjobs und das Finanzamt

Was haben Schüler bei Ferienjobs zu beachten?
Lesen Sie hier die Details.

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Ermäßigter USt-Satz für Beherbergungsleistungen

Mit einem umfangreichen Schreiben beantwortet das BMF offene Fragen zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen, der seit 1.1.2010 gilt. Im Vorgriff auf eine Ergänzung der LStR regelt die Behörde in dem Schreiben auch die lohnsteuerlichen Folgen (BMF, Schreiben v. 5.3.2010 - IV D 2 - S 7210/07/10003 und IV C 5 - S 2353/09/10008 - 2010/0166200).

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Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination

Bei Ehegatten, die in die Steuerklasse IV gehören), hat das Finanzamt auf Antrag beider Ehegatten nach § 39a anstelle der Steuerklassenkombination III/V (§ 38b Satz 2 Nummer 5) auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor zur Ermittlung der Lohnsteuer einzutragen, wenn der Faktor kleiner als 1 ist.

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Das Bürgerentlastungsgesetz

Das Gesetz erweitert – ab 2010 - die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen nach §§ 10 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) deutlich; das ist der Kernpunkt des Gesetzes. Alle Aufwendungen für eine Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau werden steuerlich berücksichtigt. Die Neuregelungen gelten für gesetzlich und privat Krankenversicherte sowie gesetzlich Pflegeversicherte bzw. privat Pflegepflichtversicherte gleichermaßen. Darüber hinaus können privat Krankenversicherte erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder im tatsächlich geleisteten Umfang steuerlich absetzen.

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Information zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums vom 22.12.2009 ist am 30.12.2009 verkündet worden.
Bei dem Gesetz geht es um Verbesserungen für Familien mit Kindern und um Entlastungen für Unternehmen: Die Kinderfreibeträge sind von 6024 Euro auf 7008 Euro ab Veranlagungszeitraum 2010 angehoben worden. Parallel dazu ist das Kindergeld um 20 Euro pro Kind angehoben worden.
Bei den Entlastungen für die Wirtschaft stehen Einschränkungen von Regelungen im Vordergrund, die bei der Unternehmensteuerreform 2008 zur Gegenfinanzierung getroffen worden waren (insb. Zinsschranke, Abschreibung, Hinzurechnungssatz bei Miet- und Pachtzinsen im Rahmen der Gewerbesteuer). Weiter sind die Regelungen zur Begünstigung der Unernehmensnachfolge im Rahmen der Erbschaftsteuer – rückwirkend ab 2009 – entschärft worden.

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Vorsorgeuntersuchungen für leitende Angestellte

„Vorsorgeuntersuchungen kein Arbeitslohn” überschrieb das FG Düsseldorf seine Pressemitteilung zu einem am 30.09.2009 vom 15. Senat entschiedenen Fall (Az. 15 K 2727/08 L).
In diesem bot der klagende Arbeitgeber seinen etwa 180 leitenden Mitarbeitern seit 1993 im Zwei-Jahres-Rhythmus kostenfrei sog. „Gesundheits-Checks” bzw. „Manageruntersuchungen” an, welche der Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie der Krebsvorsorge durch einen niedergelassenen Facharzt dienen sollten.

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Faktorverfahren für Ehegatten

ab dem Kalenderjahr 2010 (BMF)

Ab dem Jahre 2010 besteht die Möglichkeit, neben der Steuerklassen - Kombination 3/ 5 und 4/4 für Ehegatten eine Zwischenlösung, das sogn. Faktorverfahren zu wählen. Mit diesem Verfahren soll die hohe Belastung in der Steuerklasse 5 sowie mögliche Nachzahlungen im Rahmen der Steuererklärung ausgeglichen werden.
Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder stellen als Ergänzung zum Abgabenrechner nun auch eine Berechnungsmöglichkeit für das sog. "Faktorverfahren" unter www.abgabenrechner.de bereit.

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Das Mehrwertsteuer Paket

Änderung des Orts der sonstigen Leistung ab 2010 und die Auswirkungen auf die Buchführung

Das -mit dem Jahressteuergesetz 2009- umgesetzte Mehrwertsteuer-Paket umfasst im Wesentlichen die ab 2010 anzuwendende Änderungen zum Ort der sonstigen Leistung sowie zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren in der EU. Außerdem ergeben sich verfahrensrechtliche Neuerungen bei den umsatzsteuerlichen Meldepflichten (ZM) und Auswirkungen auf das sog. Reverse-Charge-Verfahren. Vor kurzem erging hierzu ein Anwendungsschreiben des BMF, das jedoch die für die Praxis wichtigsten Fragen ausklammert . Der folgende Text befasst sich deshalb vorwiegend mit den in der Praxis wichtigen Themen.

Weitere Einzelheiten besprechen wir gerne mit Ihnen im persönlichen Gespräch. Eine allgemeine Darstellung dieser umfassenden Problematik würde den Rahmen dieser Homepage sprengen.

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Weitere Meldungen "Aktuelles"

>> Lesen Sie hier ältere Meldungen im Archiv.

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