Wolfgang Heiliger - Ihr Steuerberater in Hilden
Ein Steuerberatungsbüro mit Kompetenzen für alle Fälle
Herzlich Willkommen
wir freuen uns über Ihren Besuch und die Möglichkeit, das umfangreiche Service- und Leistungsangebot der Steuerkanzlei Wolfgang Heiliger vorstellen zu können.
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Lernen Sie uns kennen
Vertrauen ergibt sich aus gemeinsamen Erfahrungen. Dafür muss man sich zunächst einmal kennen.
Um Ihnen den Weg so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir Interessenten ein kostenloses Erstgespräch an. Hier steht nach dem persönlichen Kennenlernen Ihre Ausgangssituation und Ihre Ziele und Wünsche in Bezug auf unsere Beratungsleistung im Mittelpunkt.
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-- AKTUELL INFORMIERT --
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Möglichkeit auf Grundsteuererlass prüfen (RP)
(Rheinische Post vom 05.01.2012)
Wenn fremdvermietete Immobilien leer stehen oder ihr Ertrag deutlich gesunken ist, können Eigentümer einen Erlass der Grundsteuer beantragen.
Darauf macht der Haus- und Grundbesitzerverein Hilden aufmerksam, der zugleich zur Eile mahnt: Die Frist zur Einreichung der Anträge bei der Kommune endet am 31. März.
Die Grundsteuer wird erlassen, so Wolfgang Heiliger vom Vorstand, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist.
Bei einer Minderung um mehr als die Hälfte werden 25 % der Grundsteuer erlassen. Wird kein Ertrag erzielt, entfällt die Hälfte der Steuer.
Vortrag "Generationswechsel" bei der Sparkasse HRV
Allein in Hilden gibt es rund 300 Unternehmen, bei denen in den kommenden fünf Jahren ein Führungswechsel ansteht. Und der will gut vorbereitet sein. Wichtige Hinweise für eine gelungene Unternehmensnachfolge konnten Betroffene und Interessierte jetzt bei der Informationsveranstaltung "Generationswechsel im Mittelstand" sammeln.
Den gesamten Vortrag von Herrn Heiliger aus steuerlicher Sicht können Sie hier als pdf-Datei downloaden [112 KB]
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Musterverfahren zur Firmenwagenbesteuerung (BdSt)
Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler (BdSt) muss bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage zu der 1%-Regelung ein Abschlag vom Bruttolistenpreis in Höhe von 20% vorgenommen werden, da in der Regel nicht der Bruttolistenpreis, sondern ein viel geringerer Preis für das Fahrzeug bezahlt wird.
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Weitere Meldungen "Aktuelles"
>> Lesen Sie hier ältere Meldungen im Archiv.
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